SG Rot-Weiss Rückers

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Hygienekonzept der SG Rot-Weiss Rückers - Stand: September 2021

Christian Heil, 14.09.2021

Liebe Freunde der SG Rot-Weiss Rückers,

nach mehr als eineinhalb Jahren Pandemiegeschehen wurden am 14.09.2021 durch die Hessische Landesregierung dank der fortgeschrittenen Impfkampagne einige Lockerungen bzgl. der Corona-Maßnahmen beschlossen. Dies betrifft vor allem Veranstaltungen im Freien, worunter auch der Besuch eines Heimspiels der SG Rückers fällt.

Die sogenannte „3G-Regel“ (genesen, geimpft oder getestet) findet im Außenbereich erst bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern Anwendung und wird somit für Heimspiele unserer SGR nicht relevant sein. Auch eine Kontaktdatenerfassung (analog oder digital via Luca-App) ist für den Außenbereich ab dem 16. September 2021 erst ab einer Teilnehmerzahl von 1.000 Personen vorgesehen.

Somit entfallen für den Sportplatzbesuch in Rückers (im Freien!) die Kontaktdatenerfassung sowie die Kontrolle der Einhaltung der „3G-Regel“ ab dem 16.09.2021.

Das Hygienekonzept des Hessischen Fußballverband (HFV) gilt aber nach wie vor und betrifft vor allem das Thema Abstands- und Maskenpflicht (auch im Freien!), insbesondere in Gedrängesituationen (z.B. Warteschlangen beim Einlass, Verkaufshütte oder Toiletten).

Der Zutritt zu den Innenräumen auf unserem Sportgelände (Kabinen, Duschen, Sporthaus) erfolgt nur mit einem sogenannten gültigen 3G-Nachweis. In den Innenräumen werden auch weiterhin die Kontaktdaten erfasst. Für Spieler/Trainer und Betreuer erfolgt dies über den elektronischen Spielbericht, für Besucher erfolgt dies weiterhin entweder analog per Zettel oder digital via Luca-App.

Für den Zutritt zu den Innenräumen muss eine der folgenden Voraussetzungen von „3G“ erfüllt sein:

Geimpft: Als vollständig geimpft gelten Personen 14 Tage nach Erhalt der letzten, erforderlichen Impfdosis.

Getestet: Als nachweislich negativ getestet gelten Personen, die einen Nachweis über einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen Nachweis über einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen können.

Genesen: Als genesen gelten Personen, die einen Nachweis über eine Corona-Erkrankung (z.B. positives PCR-Testergebnis) vorlegen können, die mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegen darf.

Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Nachweis. Bei Kindern ab 6 Jahren gilt auch das Vorlegen des sogenannten Testheftes als Zutrittsberechtigung.

Sollten Personen keine der erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, verweigert die SG Rückers diesen Personen den Zutritt zu den Innenräumen.

Abstand, Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sowie weiterhin Disziplin bei der Einhaltung der mittlerweile allseits bekannten Hygienemaßnahmen sind nach wie vor essenziell, um das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten. Wir bitten daher alle Besucher ausdrücklich sich an die jeweils aktuellen Bestimmungen zu halten, damit der Spielbetrieb fortgeführt werden kann. Vielen Dank für eure Unterstützung!

Weitere Änderungen/Anpassungen der Maßnahmen sind jederzeit möglich und werden immer an die aktuelle Gesamtlage angepasst. Wir bitten dies zu beachten.

Das Vorstandsteam der SG Rückers im September 2021

Hygienekonzept der SG Rot-Weiss Rückers - Stand: September 2021